AGB

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  

  1. Angebote

Unsere Angebote und die damit verbundenen Angaben bezüglich der Immobilie, beruhen ausschließlich auf den uns erteilten Informationen Dritter, namentlich durch den Verkäufer oder Vermieter bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese Angaben Dritter auf Ihre Richtigkeit nicht überprüft haben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, welche durch uns lediglich weitergegeben werden, kann daher nicht übernommen werden.

Die Angebote werden nachbestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Mit der Verwendung des Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf/Mietinteressenten zu unseren Bedingungen zustande. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Anfordern unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag).

  1. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

  1. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt Provision zu zahlen.

  1. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt wenn ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der

abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei juristischen Personen haften die gesetzlichen Vertreter persönlich, wenn der Vertrag mit Ihnen persönlich zustande kommt. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

  1. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen.

  1. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages sofort fällig, d.h. üblicherweise bei notarieller Verbriefung oder Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages. Die Provision ist jedoch zumindest zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

  1. Provisionssätze

Sofern laut Angebot nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu zahlende Provision 3% zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis. Im Falle eines Gewerbemietvertrages oder Pachtvertrages 3 Netto Monatskaltmieten zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

  1. Tätigkeit für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

  1. Haftung für Dritte

Messerer & Schmoll Immobilien GbR haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

  1. Recht an Text und Bild

Das Kopieren von Texten und Fotodokumenten der Exposés ist ohne Genehmigung von Messerer & Schmoll Immobilien GbR nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt.

  1.  Schlichtung 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Landshut.